# EU AI Act: Was Unternehmen mit eigenen KI-Modellen jetzt beachten müssen

> Wer Sprachmodelle selbst betreibt, ist nach der KI-Verordnung meist Betreiber – manchmal aber auch Anbieter. Rollen, Risikoklassen und der Zeitplan nach dem „Digital Omnibus“, Stand Ende Oktober 2026.

- Rubrik: Lokale KI
- Format: Analyse
- Autor: Redaktion Umbrecher (umbrecher, https://umbrecher.com/ueber)
- Veröffentlicht: 2026-10-08
- Kanonische URL: https://umbrecher.com/artikel/eu-ai-act-fuer-betreiber

## Das Wichtigste in Kürze

- Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 knüpft an den Einsatz von KI an, nicht an den Ort der Rechenzentren, und gilt daher auch für lokal betriebene Sprachmodelle.
- Unternehmen, die ein Open-Weight-Modell herunterladen und intern als Chat-Assistenten bereitstellen, sind in erster Linie Betreiber im Sinne der KI-Verordnung.
- Wer ein eigenes KI-System baut, ein Hochrisiko-System wesentlich verändert oder ein feinjustiertes GPAI-Modell weitergibt, kann selbst zum Anbieter werden.
- Der Digital Omnibus zur KI hat die Hochrisiko-Pflichten auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und den 2. August 2028 (Anhang I) verschoben.
- Die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt seit Februar 2025 für alle Risikoklassen, wurde durch den Omnibus aber weicher formuliert und erfordert kein Zertifikat.

*Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.*

Unternehmen, die KI-Modelle selbst betreiben, sind nach der KI-Verordnung meist Betreiber – manchmal aber auch Anbieter. Wer ein offenes Sprachmodell auf eigenen Servern betreibt, entgeht dem Datentransfer in die Cloud – nicht aber der europäischen KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, englisch „AI Act“). Sie knüpft an den Einsatz von KI an, nicht an den Ort der Rechenzentren. Seit dem Sommer 2026 hat sich zudem der Zeitplan verschoben: Mit dem „Digital Omnibus zur KI“ hat die EU zentrale Fristen nach hinten verlegt und einzelne Pflichten umformuliert. Diese Analyse sortiert, was für Unternehmen mit eigenen Modellen gilt.

## Die Rollen: Anbieter oder Betreiber?

Die KI-Verordnung verteilt Pflichten nach Rollen. Für Unternehmen mit lokalen Modellen sind zwei entscheidend:

- **Anbieter** (englisch „provider“) ist, wer ein KI-System oder KI-Modell entwickelt oder entwickeln lässt und es unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt – entgeltlich oder unentgeltlich.
- **Betreiber** (englisch „deployer“) ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet.

Der Normalfall im Mittelstand: Sie laden ein Open-Weight-Modell herunter, betreiben es mit Werkzeugen wie Ollama oder vLLM und stellen es Ihren Mitarbeitenden als Chat-Assistenten zur Verfügung. Dann sind Sie in erster Linie Betreiber.

### Wann aus dem Betreiber ein Anbieter wird

Die Grenze ist fließender, als viele annehmen. Drei Konstellationen verdienen Aufmerksamkeit:

1. **Eigenes KI-System gebaut:** Wer auf Basis eines Modells eine eigene Anwendung entwickelt – etwa ein internes Bewerber-Screening – und diese selbst in Betrieb nimmt, kann Anbieter dieses KI-Systems sein, auch wenn das Modell von einem Dritten stammt. Bei geringem Risiko hat das kaum Folgen; bei Hochrisiko-Systemen sehr wohl.
2. **Hochrisiko-System verändert (Art. 25):** Wer seinen Namen oder seine Marke auf ein Hochrisiko-System setzt, es wesentlich verändert oder seine Zweckbestimmung so ändert, dass es zum Hochrisiko-System wird, übernimmt die Anbieterpflichten.
3. **Modell feinjustiert und weitergegeben:** Wer ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI-Modell) verändert und das Ergebnis anderen bereitstellt, kann selbst zum Anbieter eines GPAI-Modells werden. Die Leitlinien der Kommission nennen als Anhaltspunkt, ob für die Veränderung mehr als ein Drittel der ursprünglichen Trainingsrechenleistung eingesetzt wurde. Für typisches Fine-Tuning im Mittelstand liegt man meist weit darunter – dokumentieren sollten Sie es dennoch.

## Welche Risikoklassen gibt es?

Die Verordnung unterscheidet nach dem Einsatzzweck, nicht nach dem Modell:

| Klasse | Beispiele | Folge |
|---|---|---|
| Verbotene Praktiken (Art. 5) | Social Scoring, manipulative Techniken, Emotionserkennung am Arbeitsplatz (mit Ausnahmen) | Einsatz untersagt |
| Hochrisiko (Anhang III und Anhang I) | Personalauswahl und -bewertung, Kreditwürdigkeitsprüfung, Bildung, kritische Infrastruktur; KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte | umfangreiche Pflichten für Anbieter und Betreiber |
| Transparenzpflichten (Art. 50) | Chatbots, Deepfakes, KI-generierte Inhalte | Kennzeichnung und Information |
| Minimales Risiko | Zusammenfassen, Übersetzen, interne Recherche | keine besonderen Pflichten außer KI-Kompetenz |

Für die meisten lokalen Einsätze – Textentwürfe, Dokumentensuche, Code-Assistenz – gilt minimales Risiko. Kritisch wird es, sobald dasselbe Modell über Menschen mitentscheidet: Ein Assistent, der Bewerbungen vorsortiert, fällt in den Anhang-III-Bereich Beschäftigung.

### Wichtig für Open Source

Für KI-Systeme unter freien und quelloffenen Lizenzen sieht die Verordnung Ausnahmen vor. Diese gelten aber **nicht**, wenn das System verbotene Praktiken betrifft, als Hochrisiko-System eingesetzt wird oder unter die Transparenzpflichten fällt. Die offene Lizenz eines Modells entbindet Sie als Betreiber also nicht.

## Der Zeitplan nach dem Digital Omnibus

Die Verordnung (EU) 2026/1744 – der „Digital Omnibus zur KI“ – wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Daraus ergibt sich folgender Stand (Ende Oktober 2026):

| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. August 2024 | KI-Verordnung in Kraft |
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken; Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) |
| 2. August 2025 | Pflichten für Anbieter von GPAI-Modellen |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten nach Art. 50; Bußgeldbefugnisse der Kommission gegenüber GPAI-Anbietern |
| 2. Dezember 2026 | Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bei generativen Systemen, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren; zwei neue Verbote (u. a. nicht einvernehmliche intime Darstellungen, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs) |
| 2. August 2027 | Frist für GPAI-Modelle, die vor dem 2. August 2025 in Verkehr gebracht wurden |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang III (ursprünglich 2. August 2026) |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-Pflichten für KI in Produkten nach Anhang I (ursprünglich 2. August 2027) |

Die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen ist eine Atempause, kein Verzicht. Wer etwa KI in der Personalarbeit einsetzt, sollte die gewonnene Zeit für die Vorbereitung nutzen – zumal Hochrisiko-Systeme vom Anbieter konformitätsbewertet sein müssen, was die Auswahl am Markt beeinflusst.

### Aufsicht in Deutschland

In Deutschland ist das Durchführungsgesetz, das KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG), am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Zentrale Marktüberwachungsbehörde ist die Bundesnetzagentur, soweit keine sektorale Zuständigkeit besteht – im Finanzsektor etwa die BaFin.

## Die KI-Kompetenz-Pflicht

Artikel 4 gilt seit Februar 2025 für Anbieter und Betreiber aller Risikoklassen – also auch für den internen Chat-Assistenten. Der Omnibus hat die Vorschrift umformuliert: Statt „nach besten Kräften“ ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz sicherzustellen, müssen Anbieter und Betreiber nun Maßnahmen ergreifen, um den Aufbau von KI-Kompetenz bei ihrem Personal und bei Personen, die KI-Systeme in ihrem Auftrag nutzen, zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau für jede Einzelperson wird nicht garantiert verlangt.

Die Pflicht ist damit weicher, aber nicht verschwunden. Nach den Fragen und Antworten der Kommission ist kein Zertifikat erforderlich. In der Praxis bewährt sich:

- eine kurze, auf die tatsächlich genutzten Systeme zugeschnittene Schulung (Funktionsweise, Grenzen, typische Fehler wie erfundene Fakten),
- klare interne Regeln: welche Daten eingegeben werden dürfen, wofür Ausgaben verwendet werden dürfen,
- eine Dokumentation, wer wann geschult wurde.

## Pflichten als Betreiber im Überblick

**Bei minimalem Risiko:** KI-Kompetenz. Dazu kommen die allgemeinen Regeln, insbesondere die DSGVO.

**Bei Transparenzpflichten (Art. 50):** Betreiber müssen offenlegen, wenn sie Deepfakes erzeugen oder KI-generierte Texte veröffentlichen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen – außer, die Texte wurden menschlich geprüft und redaktionell verantwortet. Wer Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzt, muss Betroffene informieren. Die Pflicht, Nutzern mitzuteilen, dass sie mit einer KI interagieren, trifft vorrangig den Anbieter des Systems – wer ein eigenes Chat-System baut und öffentlich anbietet, ist das womöglich selbst.

**Bei Hochrisiko-Systemen (ab Dezember 2027 bzw. August 2028):** Betreiber müssen das System gemäß Gebrauchsanweisung einsetzen, eine kompetente menschliche Aufsicht benennen, für relevante Eingabedaten sorgen, den Betrieb überwachen, automatisch erzeugte Protokolle aufbewahren und Beschäftigte informieren, bevor ein Hochrisiko-System am Arbeitsplatz eingesetzt wird. Bestimmte Betreiber – etwa öffentliche Stellen – müssen zudem eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen.

### Bußgelder

Die Verordnung sieht drei Stufen vor: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent bei Verstößen gegen die meisten übrigen Pflichten und bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent bei falschen Angaben gegenüber Behörden. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag.

## Was lokale Modelle ändern – und was nicht

Der Eigenbetrieb verschiebt die Lage in zwei Punkten. Erstens haben Sie volle Kontrolle über Protokolle, Versionen und Datenflüsse – das erleichtert Dokumentation und Aufsicht erheblich. Zweitens übernehmen Sie Verantwortung, die bei einem Komplettdienst teilweise beim Anbieter läge: Wer selbst ein System baut, muss selbst prüfen, ob er dadurch Anbieter wird. Wie Sie den Betrieb technisch aufsetzen, beschreibt der Leitfaden [Lokale Sprachmodelle betreiben](/artikel/lokale-sprachmodelle-betreiben); die Lizenzfragen der Modelle behandelt [Open Weight oder Open Source?](/artikel/open-weight-oder-open-source).

Die KI-Verordnung steht nicht allein. Für Geschäftsleitungen kommen Pflichten aus der Cybersicherheitsregulierung hinzu – siehe [NIS2-Pflichten der Geschäftsleitung](/artikel/nis2-pflichten-geschaeftsleitung).

## Nächste Schritte

1. **Inventar anlegen:** Welche KI-Systeme und Modelle sind im Einsatz, wofür, mit welchen Daten?
2. **Rollen klären:** Pro System festhalten, ob Sie Betreiber oder (auch) Anbieter sind.
3. **Risikoklasse bestimmen:** Besonders Einsätze in Personal, Kredit, Bildung und kritischer Infrastruktur prüfen.
4. **KI-Kompetenz dokumentieren:** Schulungen und interne Regeln schriftlich festhalten.
5. **Transparenzpflichten umsetzen:** Seit August 2026 anwendbar – Kennzeichnung von KI-Inhalten prüfen.
6. **Hochrisiko-Vorhaben vorbereiten:** Die Fristen 2027/2028 für Auswahl, Prozesse und Verträge nutzen.

*Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Verordnungstext in der jeweils geltenden Fassung.*

## Häufige Fragen

### Gilt der EU AI Act auch für lokal betriebene KI-Modelle?

Ja. Die KI-Verordnung knüpft an den Einsatz von KI an, nicht an den Ort der Rechenzentren. Wer ein offenes Sprachmodell auf eigenen Servern betreibt, vermeidet zwar den Datentransfer in die Cloud, unterliegt aber trotzdem der Verordnung. Welche Pflichten konkret gelten, hängt von der Rolle (Betreiber oder Anbieter) und vom Einsatzzweck ab. Im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.

### Wann wird ein Unternehmen nach dem AI Act vom Betreiber zum Anbieter?

Unter anderem dann, wenn es auf Basis eines Modells ein eigenes KI-System entwickelt und selbst in Betrieb nimmt, wenn es ein Hochrisiko-System unter eigenem Namen anbietet, wesentlich verändert oder dessen Zweckbestimmung ändert (Art. 25), oder wenn es ein GPAI-Modell verändert und anderen bereitstellt. Bei GPAI-Modellen nennen die Kommissionsleitlinien als Anhaltspunkt mehr als ein Drittel der ursprünglichen Trainingsrechenleistung. Im Einzelfall rechtlich prüfen lassen.

### Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten des AI Act?

Für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, für KI in Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Ursprünglich waren der 2. August 2026 und der 2. August 2027 vorgesehen; der Digital Omnibus zur KI (Verordnung (EU) 2026/1744) hat diese Fristen verschoben. Die Verschiebung ist eine Atempause, kein Verzicht.

### Was verlangt die KI-Kompetenz-Pflicht nach Artikel 4?

Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um den Aufbau von KI-Kompetenz bei ihrem Personal und bei Personen, die KI-Systeme in ihrem Auftrag nutzen, zu unterstützen. Die Pflicht gilt seit Februar 2025 für alle Risikoklassen. Ein Zertifikat ist nach den Fragen und Antworten der Kommission nicht erforderlich; bewährt haben sich zugeschnittene Schulungen, klare interne Regeln und eine Dokumentation der Schulungen.

### Welche Bußgelder sieht der EU AI Act vor?

Die Verordnung sieht drei Stufen vor: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent bei Verstößen gegen die meisten übrigen Pflichten und bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent bei falschen Angaben gegenüber Behörden. Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag.

## Quellen

1. [Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) – EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj)
2. [Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI) – EUR-Lex](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj)
3. [K&L Gates / Cyber Law Watch – EU Digital Omnibus on AI Enters Into Force (31.07.2026)](https://www.cyberlawwatch.com/2026/07/31/eu-digital-omnibus-on-ai-enters-into-force/)
4. [ActuIA – AI Act: obligations in force and delays under omnibus 2026/1744](https://www.actuia.com/en/news/ai-act-obligations-in-force-and-delays-under-omnibus-2026-1744/)
5. [Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von KI (KI-MIG) – gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/ki-mig/)
6. [Europäische Kommission – AI Literacy: Questions & Answers](https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/faqs/ai-literacy-questions-answers)
7. [AI Act Explorer – Überblick über die Leitlinien zu GPAI-Modellen](https://artificialintelligenceact.eu/gpai-guidelines-overview/)
