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AI Act: Transparenzpflichten gelten, Hochrisiko-Regeln verschoben

· Redaktion Umbrecher

Seit dem 2. August 2026 gelten zentrale Transparenzpflichten des AI Act; die Pflichten für Hochrisiko-KI hat der „Digital Omnibus“ dagegen auf Dezember 2027 bzw. August 2028 verschoben.

Was passiert ist

Mit dem 2. August 2026 ist ein weiterer Stichtag der europäischen KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) erreicht: Die Transparenzpflichten gelten nun. Kurz zuvor war die Verordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte „Digital Omnibus“ zu KI, am 27. Juli 2026 in Kraft getreten – drei Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt, damit die geänderten Regeln vor dem Stichtag feststanden.

Der Omnibus verschiebt die Hauptpflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III – etwa in Personalwesen und Bildung – auf den 2. Dezember 2027. Für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I gilt der 2. August 2028. Für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, greifen bestimmte Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte ab dem 2. Dezember 2026.

Einordnung

Für mittelständische Unternehmen bedeutet die Verschiebung Zeitgewinn, aber keinen Freibrief: Wer KI etwa in Bewerbungsverfahren einsetzt, sollte die Vorbereitung auf Risikomanagement und Dokumentation nicht aufschieben. Unmittelbar relevant sind jetzt die Transparenzpflichten – etwa wenn Kunden mit einem Chatbot interagieren. Der Omnibus hat zudem Regeln zu KI-Kompetenz, Registrierung und Reallaboren angepasst; die Details sollten im Amtsblatt-Text geprüft werden.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen